Falsch ist eine Aussage, wenn sie in objektivem Widerspruch zur Wahrheit steht. Wie die Staatsanwaltschaft zu Recht ausführt, ist dieses Erfordernis nicht nur bei einer frei erfundenen Aussage erfüllt, sondern auch dann, wenn der Zeuge einzelne Wahrnehmungen nicht mitteilt oder umgekehrt seine Wahrnehmungen mit erfundenen Details ergänzt, wenn er wahrheitswidrig vorgibt, sich nicht erinnern zu können oder umgekehrt wahrheitswidrig angibt, sich ganz sicher erinnern zu können, oder wenn er wahrheitswidrig vorgibt, eine Tatsache, über die er nur vom Hörensagen Kenntnis hat, aus eigener Anschauung wahrgenommen zu haben