_____ Krankenkasse AG und deren statutarischen Organe sowie ein allfälliges Motiv des Beschuldigten ungenügend abgeklärt habe. 4.3 Der Beschuldigte erklärt in seiner Eingabe vom 14. August 2017, weshalb er sich an die damalige Situation im Jahr 2006 erinnern kann, auch wenn die fragliche Einvernahme erst 11 Jahre später stattgefunden hat. Ferner führt er aus, dass keine Absprachen mit der E.________ Krankenkasse AG bzw. deren Vertreter stattgefunden hätten, und begründet, was ihn im Jahr 2015 dazu veranlasst hat, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen.