Mangels Rechtsschutzinteresses ebenfalls nicht einzutreten ist auf Antrag 1.5, wonach die angefochtene Verfügung dem Leitenden Staatsanwalt zur Genehmigung zu unterbreiten sei. Mit der Unterschrift unter dem Hinweis «Geht zur Genehmigung an den Leitenden Staatsanwalt:» (angefochtene Verfügung S. 5) ist rechtsgenüglich erstellt, dass eine entsprechende Genehmigung – durch dessen Stellvertretung – erfolgt ist. Dass Datum und Stempel nicht angebracht sind, schadet nicht und führt somit auch nicht zu einer Ungültigkeitserklärung der angefochtenen Verfügung.