_ seit Beginn der Strafuntersuchung dauernd das rechtliche Gehör verweigere, so dass sie sich mehrmals wegen Rechts- und Amtsmissbrauchs an die Beschwerdekammer habe wenden müssen, soweit diese nicht das hier zu beurteilende Verfahren W 15 209 betreffen. Nicht eingetreten werden kann ferner auf die Rüge, wonach die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten zu Unrecht ein Einsichtsrecht in die von der Beschwerdeführerin eingereichten Kopien des Patientendossiers von F.________, Ehefrau des Beschuldigten, gewährt haben soll.