Die Beschwerde erfolgte fristgerecht und genügt mit Blick auf die bei Laieneingaben herabgesetzten Voraussetzungen den Begründungsanforderungen. Soweit die Beschwerdeführerin mit Antrag 1.1, wonach die Einstellungsverfügung für ungültig zu erklären sei, auf eine Fortführung des Verfahrens W 15 209 zielt (Antrag 1.2), ist dieser sinngemäss als Antrag auf Aufhebung der angefochtenen Verfügung entgegen zu nehmen (hinsichtlich der Ungültigkeitserklärung wegen angeblich fehlender Genehmigung vgl. nachfolgend E. 3.2).