_, Ehemann der zuvor genannten Patientin, da einer Einvernahme von F.________ gemäss Mail des Ehemanns vom 3. Mai 2015 an das Regionalgericht gesundheitliche Beschwerden entgegen stehen würden, der Ehemann aber als Zeuge zur Verfügung stehe. Diesem Antrag gab das Regionalgericht am 29. Mai 2015 statt. Anstelle einer Hauptverhandlung wurde am 23. und 24. Juni 2015 eine vorsorgliche Beweisaufnahme durchgeführt, in deren Rahmen am 23. Juni 2015 die Befragung von A.________ als Zeuge stattgefunden hat. Gestützt auf die ergänzende Anzeige vom 28. Mai 2015 der E.________ Krankenkasse AG eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung gegen B._