2 E.________ Krankenkasse AG am 28. Mai 2015 eine ergänzende Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ein, in welcher weitere Patienten aufgeführt wurden, die durch D.________ trotz Kassenausschluss behandelt worden sein sollen (u.a. die Ehefrau des Beschuldigten, F.________). Dem Regionalgericht wurde eine Kopie der Anzeige zugestellt. Gleichzeitig ersuchte der Rechtsvertreter der E.________ Krankenkasse AG im Begleitschreiben vom 28. Mai 2015 um Einvernahme von A.________, Ehemann der zuvor genannten Patientin, da einer Einvernahme von F.___