Am 23. Dezember 2015 sistierte die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren W 15 209. Mit Entscheid BK 16 14 vom 24. Juni 2016 hob die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern die Sistierung auf und die Staatsanwaltschaft setzte das Verfahren fort. Am 14. Juli 2017 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten ein. Dagegen erhob B.______