1. Am 21. August 2015 erstattete B.________ Strafanzeige gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen falschen Zeugnisses und konstituierte sich als Privatklägerin (Verfahren W 15 209). Sie warf dem Beschuldigten vor, anlässlich der gerichtlichen Einvernahme vom 23. Juni 2015 im gegen sie und D.________ geführten Strafverfahren P02 10 1203/1204 ein falsches Zeugnis abgelegt zu haben. Am 23. Dezember 2015 sistierte die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren W 15 209.