1. Am 31. Mai 2017 erstattete C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) Anzeige gegen Dr. med. A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen Körperverletzung, stellte Strafantrag und konstituierte sich als Straf- und Zivilklägerin. Die Beschwerdeführerin machte geltend, die Beschuldigte habe am 28. Februar 2017 ohne Vorankündigung und gegen ihren Willen eine 1,7 m lange Tamponade aus einer Wunde im Vaginalbereich gezogen und sie dadurch in ihrer Psyche verletzt.