Das Verfahren wurde am 2. Juni 2010 eröffnet und bis zum Ausgang des Verfahrens gegen den Beschwerdeführer eingestellt. Nachdem das Obergericht des Kantons Bern am 26. November 2015 im Verfahren gegen den Beschwerdeführer geurteilt hatte (SK 13 335), nahm die Staatsanwaltschaft das Verfahren u.a. gegen den Beschuldigten wieder an die Hand und stellte es mit Verfügung vom 14. Februar 2017 ein. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer ab, soweit sie darauf eintrat (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 98 vom 10. Mai 2017).