Anschliessend betrieb er die Haftpflichtversicherung auf CHF 38'000.00, den Beschuldigten betrieb er auf CHF 48'000.00. Um seine Forderungen zu belegen, liess der Beschwerdeführer der Haftpflichtversicherung mehrere Dokumente zukommen, u.a. Auftragsbestätigungen und Rechnungen. Weil die Haftpflichtversicherung Zweifel an deren Richtigkeit hatte, reichte sie am 17. Oktober 2007 Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer ein. Dieser wurde mit Beschluss vom 21./24. September 2009 dem Strafeinzelgericht IV Aarwangen- Wangen wegen versuchten Betrugs, Urkundenfälschung sowie versuchter Nötigung zur Beurteilung überwiesen.