___ AG dem Beschwerdeführer die Reparaturrechnung für den LKW sowie die Kosten für das Ersatzfahrzeug in der Höhe von CHF 7'929.95 und leistete eine Zahlung von CHF 560.00 für Umtriebe und Spesen. In der Folge machte die D.________ GmbH beim Beschuldigten zusätzliche Forderungen in der Höhe von CHF 7'744.60 und am 18. Mai 2007 resp. 10. Juli 2007 bei der Haftpflichtversicherung CHF 24'329.70 geltend. Anschliessend betrieb er die Haftpflichtversicherung auf CHF 38'000.00, den Beschuldigten betrieb er auf CHF 48'000.00.