Die Vorwürfe gegen den Beschuldigten stehen im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall vom 27. Juli 2006. Der Beschuldigte fuhr mit einem LKW der C.________ AG in den parkierten LKW der D.________ GmbH, deren Geschäftsführer und einziger Gesellschafter der Beschwerdeführer war. Der Beschuldigte unterzeichnete vor Ort eine vom Beschwerdeführer handschriftlich aufgesetzte Schuldanerkennung. In der Folge zahlte die Haftpflichtversicherung der C.________ AG dem Beschwerdeführer die Reparaturrechnung für den LKW sowie die Kosten für das Ersatzfahrzeug in der Höhe von CHF 7'929.95 und leistete eine Zahlung von CHF 560.00 für Umtriebe und Spesen.