1. Am 10. Juli 2017 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Prozessbetrugs, Urkundenfälschung, Fahrens ohne Bewilligung sowie Irreführung der Rechtspflege nicht an die Hand. Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 23. Juli 2017 Beschwerde ein. Er beantragte die Aufhebung der Verfügung, eine ausserordentliche, unabhängige Strafuntersuchung oder die Weiterführung gegen den Beschuldigten von einem ausserkantonalen gesetzestreuen Staatsanwalt sowie eine Parteientschädigung.