O., N. 44c zu Art. 141 StPO). 4.2 Vorab ist festzuhalten, dass das Bundesgericht im zur Publikation bestimmten Urteil 9C_806/2016 vom 14. Juli 2017 – vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) 61838/10 i.S. Savjeta Vuko- ta-Bojic gegen die Schweiz vom 18. Oktober 2016 – zum Schluss gelangt ist (E. 4), dass es für eine Observation von Bezügern einer IV-Rente an einer genügend klaren und detaillierten gesetzlichen Grundlage fehle. Damit ist – anders als noch im vorinstanzlichen Verfahren – unbestritten, dass es sich beim Observationsbericht um einen rechtswidrig erlangten Beweis handelt.