4. Zunächst umstritten ist die Verwertbarkeit des durch die C.________ veranlassten Observationsberichts. 4.1 Die Erhebung von Beweisen (inkl. verbotene Beweiserhebungen und Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise) werden in der StPO geregelt. Die entsprechenden Bestimmungen gelten indessen nur für die durch die staatlichen Strafbehörden erhobenen bzw. zu erhebenden Beweise.