Gegen die Entscheide der C.________ reichte der Beschwerdeführer bei der Sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Verwaltungsgerichtes des Kantons Bern Beschwerde ein. Nach dem ersten Schriftenwechsel machte das Verwaltungsgericht den Beschwerdeführer auf die Möglichkeit einer Schlechterstellung aufmerksam und räumte ihm die Gelegenheit ein, sich dazu zu äussern oder die Beschwerde zurückzuziehen (Beilage 19 zur Anzeige vom 19. August 2016). In der Folge zog der Beschwerdeführer die Beschwerde zurück und das verwaltungsgerichtliche