__ von Amtes wegen die Prüfung des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung ein. Im Rahmen dieser Prüfung fand am 10. Januar 2014 eine Abklärung vor Ort statt, bei welcher die Ehefrau und der Sohn des Beschwerdeführers anwesend waren. Der Beschwerdeführer war den Angaben der Ehefrau und des Sohnes zufolge beim behandelnden Psychiater. Weiter teilten sie mit, dass ein geordnetes Gespräch mit ihm ohnehin nicht möglich sei (Abklärungsbericht Hilflosenentschädigung vom 19. März 2014, Beilage 8 zur Anzeige vom 19. August 2016). Ferner erklärten sie, wann und von wem der Beschwerdeführer im Alltag unterstützt werden müsse.