3 Art. 141 StPO; GLESS, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 118 zu Art. 141 StPO). 2.2 Soweit der Antrag auf Aktenentfernung vor dem Hintergrund des angeblich nicht rechtmässig erstellten Observationsbericht erfolgt ist, hat der Beschwerdeführer als beschuldigte Person ein im Sinn von Art. 382 Abs. 1 StPO unmittelbar rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Entscheids.