__ am 12. Dezember 2016 ohne Beisein einer rechtlichen Verbeiständung einvernommen worden sei, obschon ein Fall von notwendiger Verteidigung vorgelegen habe. Mit Verfügung vom 19. Juli 2017 wies die Staatsanwaltschaft die Begehren ab, worauf A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. iur. B.________, mit Beschwerde vom 24. Juli 2017 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern gelangte. Darin stellte er folgende Anträge: 1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben.