__, seiner Ehefrau und seinem Sohn statt. Alle bestritten, im Berentungsverfahren wissentlich falsche Angaben gemacht zu haben. Am 27. Juni 2017 ordnete die Staatsanwaltschaft A.________ einen amtlichen Verteidiger bei. Dieser verlangte am 7. Juli 2017 (u.a.), dass der Bericht über die Beweissicherung vor Ort der C.________ vom 2. Februar 2015 (nachfolgend: Observationsbericht) sowie die darauf gestützten Ausführungen in der Strafanzeige und die drei vorgenannten Einvernahmen wegen Unverwertbarkeit aus den Akten zu weisen bzw. die Einvernahmen zu wiederholen seien.