Betreffend die angebliche Rechtsverweigerung gilt dasselbe analog. Es mag sein, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht explizit damit auseinandersetzte, dass der Beschwerdeführer auch in der Formulierung «[…] der Anwalt des Beschwerdeführers trotz rechtzeitigem Hinweis durch die Rechtsschutzversicherung die Zusammenarbeit mit dieser verweigert und sich direkt für ein rechtliches Vorgehen gegen die Rechtsschutzversicherung entschieden hat» eine Ehrverletzung zu erkennen vermochte, respektive damit ein Handeln des Beschuldigten wider besseres Wissen begründen wollte.