Es werden sachbezogene Argumente in vertretbarer Art und Weise dargelegt, ohne dass sie unnötig verletzend wirken. Es wird denn auch explizit offen gelassen, ob sich B.________ einer Berufspflichtverletzung schuldig gemacht haben soll oder nicht. Der Stellungnahme in einem Beschwerdeverfahren, d.h. im Rahmen eines Prozessrechtsverhältnisses, inhärent ist denn auch, dass die Äusserungen nicht gegenüber irgendwelchen Dritten erfolgten, sondern ausschliesslich gegenüber der Beschwerdeinstanz und dem Beschwerdeführer selbst.