2 Verdacht aus, einzig aus Interesse am entsprechenden Mandat zu handeln. Die Gegenpartei im Hauptverfahren überlässt es dem Obergericht, hier allenfalls mit Anzeige an die Anwaltskammer zu gelangen.“ Mit dem Vorwurf, ein Anwalt bringe einen Prozess nur in Gang, weil er allein darauf einen Nutzen ziehen werde, berühre nicht nur dessen berufliches Ansehen, sondern auch dessen Geltung als ehrbarer Mensch (unter Hinweis auf BGE 99 IV 148).