Rechtsschutzversicherung, handelnd durch Fürsprecher A.________, in diesem Beschwerdeverfahren eine Stellungnahme zu Handen des Obergerichts ein. In dieser Stellungnahme habe die C.________ Ausführungen zu einer angeblichen Berufspflichtverletzung seinerseits gemacht, Zitat „der Anwalt setzt sich durch sein Vergehen (recte: Vorgehen) dem