382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die angefochtene Verfügung ist im Wesentlichen wie folgt begründet: Mit Strafanzeige vom 1. Mai 2017 wirft B.________ A.________, Fürsprecher und Mitglied des Kaders der C.________ Rechtsschutzversicherung, vor, sich der Ehrverletzung (Verleumdung evtl. üble Nachrede) und Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb schuldig gemacht zu haben. Zur Begründung führt B.________ aus, er führe im Namen eines Klienten einen Rechtsstreit gegen die C.________