1. Rechtsanwalt B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) erstattete am 1. Mai 2017 Strafanzeige gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Verleumdung, evtl. übler Nachrede und Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241). Am 5. Juli 2017 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren nicht an die Hand. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 24. Juli 2017 Beschwerde und stellte folgende Anträge: 1. Es sei die Beschwerde gutzuheissen und die Nichtanhandnahmeverfügung BM 17 18245 vom 05. Juli 2017 sei aufzuheben.