7 gutachtung am 24. Oktober 2016 in die UPK Basel versetzt. Vor seiner Versetzung habe er sich in der Progressionsstufe des Wohn- und Arbeitsexternats befunden. Es handle sich um die letzte Stufe des Strafvollzugs und die Freiheitsstrafe werde ohne Einschränkung der räumlichen Bewegungsfreiheit vollstreckt. Aufgrund von Platzproblemen in der UPK befinde er sich wieder im Regionalgefängnis. Dort sei er in seiner Zelle eingesperrt und könne nicht arbeiten. Dies obwohl er seine Strafe am 16. Januar 2017 vollständig abgesessen habe.