stamme vom 11. Juni 2016 und habe der Vollzugsbehörde bereits zu diesem Zeitpunkt vorgelegen. Erst nach der Koordinationssitzung vom 29. September 2016 – mehr als drei Monate später - anlässlich welcher Dr. med. D.________ seine vormalige Einschätzung bestätigt habe, sei die Vollzugsbehörde tätig geworden und habe ihn zwecks stationärer Be-