Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, empfehle die KoFaKo den Beschwerdeführer nicht bedingt zu entlassen. Die KoFako hielt einen Antrag an das zuständige Gericht auf Änderung der Sanktion nach Art. 65 Abs. 1 und Abs. 2 StGB für nicht angezeigt. Ihre Ansicht steht damit im Widerspruch zu den Einschätzungen von Dr. med. D.________. Allerdings begründet sie nicht, weshalb die Voraussetzungen für die Anordnung einer stationären Massnahme nicht erfüllt seien und setzt sich nicht mit der diagnostischen Einschätzung von Dr. med. D.________ auseinander.