Aus dem von Dr. med. G.________ verfassten Zwischenbericht geht hervor, dass aufgrund der sehr kurzfristig gestellten Anfragen und der darin vorgegebenen Fristen sowie des andauernden Gutachtenprozesses eine ausführliche Darlegung der Akten sowie eine fundierte Diskussion der bisherigen diagnostischen Einschätzungen (Persönlichkeitsstörung vs. Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis) und insbesondere der damit verbundenen Aussagen die Legalprognose betreffend nicht möglich sei. Es handle sich um eine Zusammenfassung des aktuellen Sachstandes der Begutachtung, jedoch ausdrücklich nicht um ein Kurz- bzw. Vorabgutachten.