3 thologischen Persönlichkeitsstruktur vereinbar, die seines Erachtens deutlich jenseits einer Persönlichkeitsstörung liege. 4.3 Am 24. Oktober 2016 verfügte die ASMV die Verlegung des Beschwerdeführers zwecks stationärer Begutachtung in die UPK Basel. Dr. med. G.________ erstellte am 19. Dezember 2016 einen Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Begutachtung. Das Gutachten wird voraussichtlich Ende Februar 2017 vorliegen.