4. 4.1 Der Beschwerdeführer befand sich ab dem 23. Juni 2009 zunächst in den Anstalten Thorberg. Auf Gesuch des Beschwerdeführers hin bewilligte die ASMV am 16. April 2012 die vollzugsbegleitende ambulante psychotherapeutische Behandlung bzw. setzte deren Weiterführung gemäss Art. 20 des Gesetzes über den Strafund Massnahmenvollzug (SMVG; BSG 341.1) formell in Vollzug. Per 12. August 2014 wurde der Beschwerdeführer in die Anstalten Witzwil versetzt. Die ambulante psychotherapeutische Behandlung wurde fortgesetzt. Am 23. Januar 2015 bewilligte die ASMV die Versetzung in die offene Abteilung der Anstalten Witzwil.