2 den Beschwerdeführer und die Beschuldigten 1+2 wegen Tätlichkeiten und gegen die Beschuldigte 3 wegen falscher Anschuldigung. Am 22. Mai 2017 teilte die Staatsanwaltschaft den vier Involvierten mit, sie erachte die Strafuntersuchung als vollständig. Sie teilte mit, dass sie beabsichtige, das Verfahren gegen die Beschuldigten einzustellen, jedoch gegen den Beschwerdeführer das Strafbefehlsverfahren wegen des Vorwurfs mehrfacher Tätlichkeiten einzuleiten. Sie setzte den Parteien eine Beweismittelfrist von 10 Tagen an.