Als er gebeten worden sei zu gehen, habe er den Beschuldigten 2 mit der Faust auf die Brust geschlagen. Der Beschuldigte 1 habe ihn darauf nach rechts geschoben, worauf er offenbar gestürzt sei. Wieder aufgestanden, habe er der hinzugetretenen Beschuldigten 3 einen Schlag ins Gesicht versetzt. Anlässlich seiner polizeilichen Befragung weigerte sich der Beschwerdeführer, das Einvernahmeprotokoll und seine Strafanträge zu unterzeichnen. Wegen der fehlenden Unterzeichnung der Strafanträge wurde der Beschwerdeführer polizeilich mehrfach kontaktiert, letztmals am 8. Mai 2017, und über die Strafantragsfrist informiert. Er reagierte darauf nicht.