2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden zu 4/5 dem Beschwerdeführer, ausmachend CHF 1‘200.00, sowie zu 1/5 dem Kanton Bern, ausmachend CHF 300.00, auferlegt. 3. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Teilentschädigung von pauschal CHF 300.00 (inkl. Auslagen und MWSt.) ausgerichtet.