a StPO analog). Diese wird pauschal auf CHF 300.00 (inkl. Auslagen und MWSt.) bestimmt. 14 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Dispositiv-Ziffer 4 des Entscheides des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 11. Juli 2017 (ARR 17 284) wird aufgehoben. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen.