11 sungsvorwürfe reichen teilweise noch in die Zeit des gegen den Beschwerdeführer laufenden Strafverfahrens wegen versuchter schwerer Körperverletzung z.N. von F.________ und stehen mit diesem Strafverfahren im Zusammenhang. Der Beschwerdeführer hat auch nach der Verurteilung durch das Regionalgericht Berner Jura-Seeland am 27. September 2016 am 17. November 2016 E.________ in dessen Auto geschlagen und gewürgt.