9 lang (GOLDSCHMID/MAURER/SOLLBERGER, Kommentierte Textausgabe zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2008, S. 207). 6.3 Das Zwangsmassnahmengericht verweist betreffend den Haftgrund der Wiederholungsgefahr auf seinen Entscheid vom 4. Januar 2017, in welchem letztmals die Wiederholungsgefahr bejaht worden war. Dieser nimmt seinerseits Bezug auf den Entscheid vom 22. November