Das Interesse an der Vermeidung von Kollusionshandlungen ist daher nach wie vor gegeben. Der gegen den Beschwerdeführer erhobene Vorwurf wiegt schwer (seit 2014 fortgesetzte Erpressung von hohen Geldbeträgen [insgesamt fast CHF 90‘000.00], teilweise unter Anwendung von Gewalt [insbesondere Faustschläge, Würgen, Bedrohen mit Pistole]). Dies verstärkt das öffentliche Interesse an einer von Beeinflussungsversuchen freien Sachverhaltsermittlung.