Es ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer, würde er aus der Haft entlassen, wiederum versuchen würde, auf E.________ einzuwirken, damit dieser weiterhin bei seinem Widerruf der Anzeige bleibt und bei einer weiteren Einvernahme nicht auf seine bereits gemachten Aussagen zurückkommt. Die Aussagen von E.________, welche das Strafverfahren erst in Gang gesetzt haben, sind von zentraler Bedeutung. Es besteht ein gewichtiges Interesse daran, eine diesbezügliche Beeinflussung durch den Beschwerdeführer zu verhindern.