4.4 Die Beschwerdegegnerin wirft dem Beschwerdeführer in der oberinstanzlichen Stellungnahme zudem Pfändungsbetrug, Wucher, Nötigung sowie Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) vor. Zur Begründung wird ausgeführt, im Zuge der Ermittlungen habe festgestellt werden müssen, dass der Beschwerdeführer mehreren Personen Darlehen gewährt habe. Konkret bestehe der Verdacht, dass der Beschwerdeführer zumindest im Falle von M.________ Wucherzinse verlangt habe. Im Falle von J.________ habe er die Rückforderung