Dabei blieb er bei seinen bisherigen, den Beschwerdeführer belastenden Aussagen. In der Zwischenzeit konnten zudem mehrere Personen parteiöffentlich befragt werden, deren Namen im Zusammenhang mit den sichergestellten Quittungen oder Darlehensverträgen in Erscheinung getreten sind. Einige dieser Personen wollten keine näheren Aussagen zum Zustandekommen und der Rückzahlung dieser Darlehen machen. Einige hatten offensichtlich Angst vor dem Beschwerdeführer und seiner Familie. J.________ hat etwa ein Hausverbot gegen den Beschwerdeführer erlassen, wobei er aber nicht darüber sprechen wollte.