10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin verletzt wurde. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. Der Beschwerdeführerin wird die Sicherheitsleistung von CHF 800.00 zurückerstattet. 4. Entschädigungen sind nicht auszurichten.