Die Polizei konnte dannzumal trotz mehrmaligem schnellen Ausrücken nach angeblichen Attacken weder in der Wohnung noch im Treppenhaus der Beschwerdeführerin Gerüche feststellen, wie sie in der Anzeige beschrieben wurden. Gemäss einem Techniker, der die Videokamera der Beschwerdeführerin installiert hatte, habe es sich bei den verschwommenen weissen Punkten auf den Videoaufzeichnungen nicht um ballartige Geschosse gehandelt, wie es die Beschwerdeführerin meint, sondern der Techniker führte aus, dass viel eher Staubpartikel, welche herumschweben oder an der Kameralinse haften würden, in Frage kämen (vgl. zum Ganzen die Nichtanhandnahmeverfügung im Verfahren BJS 14 2495 vom 9. Sep-