Die Beschwerdeführerin hatte bereits im Jahr 2014 Strafanzeigen wegen Körperverletzung durch Versprühen von Pfefferspray bzw. Bewerfen mit «Stinkbomben», Ruhestörung durch regen sexuellen Verkehr und «Datenklau» sowie Spionage durch «Herumfahren» im Computer gegenüber ihren damaligen Nachbarn eingereicht. Die polizeilichen Ermittlungen haben den Verdacht, dass die damals Beschuldigten die ihnen vorgeworfenen Taten verübt haben könnten, nicht bestätigt. Die Polizei konnte dannzumal trotz mehrmaligem schnellen Ausrücken nach angeblichen Attacken weder in der Wohnung noch im Treppenhaus der Beschwerdeführerin Gerüche feststellen, wie sie in der Anzeige beschrieben wurden.