An dieser Stelle kann auch auf den Bericht von Dr. med. N.________ vom 4. Mai 2014 verwiesen werden, welcher zu Handen der KESB Seeland ein Gutachten über die Beschwerdeführerin erstellte und ausführte, dass er nie seltsame Gerüche in der Wohnung der Beschwerdeführerin wahrgenommen habe, obwohl sie diese in seiner Anwesenheit gerochen habe. Die Beschwerdeführerin hatte bereits im Jahr 2014 Strafanzeigen wegen Körperverletzung durch Versprühen von Pfefferspray bzw. Bewerfen mit «Stinkbomben», Ruhestörung durch regen sexuellen Verkehr und «Datenklau» sowie Spionage durch «Herumfahren» im Computer gegenüber ihren damaligen Nachbarn eingereicht.