7 dere bestätigt die Richtigkeit der Diagnose von Dr. med. M.________ im Gutachten vom 25. April 2016 (mittel bis schwer ausgeprägte anhaltende wahnhafte Störung [ICD-10 F22.0], wobei sich die Fehlbeurteilung der Realität auf den Bereich «Beeinträchtigung durch die Nachbarschaft» beschränkt). Das Gutachten von Dr. med. M.________ – einer psychiatrischen Fachärztin – ist schlüssig. Darauf kann abgestellt werden. Die hiergegen von der Beschwerdeführerin erhobenen Einwände überzeugen demgegenüber nicht. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass Dr. med. M.__