Sie führte in der fraglichen Gefährdungsmeldung sinngemäss und zusammengefasst aus, dass sie von der Hausverwaltung zweimal einen Brief erhalten habe, weil sich die Strafanzeigerin bei der Hausverwaltung beschwert hatte. Nachdem die Strafanzeigerin nun zwei Mal am selben Tag bei ihnen geklingelt und sich über angeblichen Lärm beim Duschen beschwert habe, obwohl niemand geduscht habe, sowie einen weiteren Brief geschrieben habe, glaube sie nun, dass die ältere, alleinstehende Frau psychische Probleme habe und Hilfe brauche. Die Meldung erfolge, weil sich die Situation zugespitzt habe und für die Familie sehr unangenehm sei.